Teles - Gericht bestätigt skyDSL-Patent
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In dem Patenteinspruchsverfahren, das die Deutsche Telekom gemeinschaftlich mit der SES ASTRA gegen das skyDSL-Patent der Teles AG angestrengt hatte, bestätigte der 20. Senat des Bundespatentgerichts gestern den Bestand dieses deutschen Patents. Die Einschränkung der Patentansprüche seien aus Sicht von Teles lediglich gering.
Auf der Grundlage dieses Urteils des Bundespatentgerichtes wird nun das Patentverletzungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim, das Teles gegen DTAG/SES angestrengt hatte - wegen der Verletzung dieses Patentes durch den von beiden betriebenen "T-DSL via Satellit"-Dienst - weitergeführt werden. Dieses Patentverletzungsverfahren wurde vom Landgericht bis zu der gestern verkündeten Entscheidung des Bundespatentgerichtes ausgesetzt.
Der Aufrechterhaltung des skyDSL-Patents kommt für die wirtschaftliche Entwicklung der TELES große Bedeutung zu. Nach Angaben des Unternehmens ist der skyDSL-Dienst die Grundlage der ambitionierten Wachstumsstrategie. Zudem sichere das skyDSL-Patent die Wettbewerbssituation juristisch ab.
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