TelDaFax - Netzzugang nur unter Auflagen
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Die TelDaFax AG muss im Rahmen der Verfügung zur Wiedererlangung des Zugangs zum Netz der Deutschen Telekom gewisse Auflagen erfüllen. Teldafax müsse dazu der Verfügung gemäß wöchentliche Vorauszahlungen in Höhe von fünf Millionen DM für die Miete der Telekom-Leitungen leisten. Außerdem müssten fünf Millionen DM einmalig auf ein treuhänderisches Anderkonto eingezahlt werden.
Ein Termin für die Zusammenschaltung der Netze gehe aus der Verfügung nicht explizit hervor. Die Deutsche Telekom sei jedoch verpflichtet, diese unverzüglich vorzunehmen, sobald ihr das Schreiben zugegangen sei, hieß es weiter.
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