Steuerthema: Aktuelles für Kapitalanleger:innen
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Während die Vorbereitungen für eine umfangreiche Erweiterung der Meldepflichten von Banken im Zusammenhang mit deutschen Dividenden ab 2027 und von Kryptodienstleistern im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen ab 2026 in vollem Gange sind, gibt es zur Abgeltungsteuer selbst eher überschaubare Neuigkeiten.
Weiterhin wurden im Sinne des Bürokratieabbaus die starren Vorgaben zur Ersatzsteuerbescheinigung abgeschafft. Bisher mussten Anleger:innen schriftlich versichern, dass die Originalsteuerbescheinigung verloren gegangen ist. Dies ist entfallen und es kann bei Bedarf jetzt einfach eine Zweitschrift bestellt werden.
Bereits seit einiger Zeit müssen die Banken die Berichtigung von Steuerbescheinigungen elektronisch der Finanzverwaltung anzeigen und dabei die geänderten Angaben übermitteln. Die Rücksendung der ursprünglichen Steuerbescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Die Finanzämter können anhand der übermittelten Daten betroffene Steuerbescheide automatisch ändern.
Wie zuvor erwähnt, enthält ein Gesetzesentwurf neue Regelungen zur Mitteilung von Transaktionen mit Kryptowerten. Deutschland setzt damit ab 2026 eine EU-Richtlinie um, mit der Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden. Die Finanzbehörden sollen hierdurch mehr Informationen für die Besteuerung der Einkünfte aus Kryptowerten bei betroffenen Anleger:innen erhalten. Das Verfahren soll an die bereits etablierten Meldungen zum Finanzkonten-Informationsaustausch angelehnt werden.
Fragen zu den jeweiligen Themen beantwortet Ihnen Ihre Steuerberatung.