Standortförderungsgesetz: Weg frei für Pennystocks
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Das Gesetz zielt unter anderem darauf ab, den deutschen Kapitalmarkt flexibler und attraktiver für Unternehmen zu gestalten. Eine der fundamentalsten Änderungen betrifft das Aktiengesetz: Der zulässige Mindestnennwert für Aktien wird drastisch von einem Euro auf einen Eurocent gesenkt. Dies gilt sowohl für Nennbetragsaktien als auch rechnerisch für Stückaktien und soll Unternehmen – insbesondere Start-ups und Wachstumsunternehmen – Aktiensplits und Kapitalaufnahmen erleichtern.
