Sollten Banken Staatsanleihen mit EK unterlegen?
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Seit vielen Jahren wird über Basel III und damit über die Eigenkapitalregeln von Banken diskutiert. Es geht dabei im wesentlichen darum, wie stark ein Finanzinstitut Risiken in seinen Aktivpositionen mit Eigenkapital, also sozusagen eigenem Geld, unterlegt.
Die EK-Unterlegung ist nicht nur für die Risikosteuerung einer Bank und des gesamten Bankensektors nötig. Sie erfüllt noch einen anderen Zweck, der heute aktueller ist denn je:
Die Eigenkapitalunterlegung von Bankkrediten beschränkt die Geldschöpfung der Banken! Und zwar in einem weit wichtigeren Ausmaß als die Mindestreserve, die die EZB bei 2% festgelegt hat.
2% Mindestreserve bedeutet theoretisch: Wenn Sie zu einer Bank gehen und 1000 EUR in bar einzahlen, dann kann die Bank daraus das 50-fache an Krediten generieren! (100% / Mindestreservesatz). Wohlgemerkt theoretisch.
Denn: Im Schnitt muss die Bank jeden ausgereichten Kredit mit 8% Eigenkapital unterlegen. Somit sollte das Kreditvolumen maximal das 12,5 fache des Eigenkapitals erreichen.
Die wichtigste Ausnahme für diese Regel: Europäische Staatsanleihen gelten als rsikolos!
Was Ihnen jetzt ein Lächeln entlockt, ist angewandte Praxis. Eine Bank kann beliebig viele Staatsanleihen kaufen, und muss dafür nicht einen Cent Eigenkapital haben.
Sie können sich vermutlich vorstellen, dass davon rege Gebrauch gemacht wurde und wird. Vor allem wenn Sie bedenken, dass selbige Anleihen bei der EZB als Sicherheit zur Refinanzierung hinterlegt werden können. Dass der Refi-Satz der EZB deutlich niedriger liegt als die Zinsen auf die Anleihen brauche ich Ihnen vermutlich auch nicht zu sagen.
Jetzt wissen Sie auch, warum die Forderung des Kronberger Kreises (Beratungsgremium der Stiftung Marktwirtschaft) wenig Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Banken Staatsanleihen mit EK unterlegen müssen, werden sie sehr viel weniger davon kaufen. Der Staat will aber weiterhin Anleihen zu Niedrigkonditionen loswerden. So einfach ist das.
Analoges gilt übrigens für die EK-Vorschriften von Versicherungen (Solvency II), wo auch Staatsanleihen in einer geradezu unverschämten Weise gegenüber anderen Anlageformen bevorzugt werden.
So werden SIE als Versicherungskunden letztlich auch in Staatsanleihen gezwungen!
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