SGL Carbon - EuG reduziert Bußgeld
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Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat heute sein Urteil im Verfahren "Spezialgraphite" verkündet und damit die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2002 revidiert. Dies teilte die SGL Carbon AG heute mit. Das damals gegen den Graphitspezialisten festgesetzte Bußgeld von 27,75 Mio. Euro sei vom EuG um ein Drittel auf 18,45 Mio. Euro deutlich reduziert worden, hieß es. Nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsbegründung werde SGL Carbon über mögliche weitere Schritte entscheiden.
Bereits Ende April 2004 habe das EuG das Bußgeld der Europäischen Kommission vom Juli 2001 gegen SGL Carbon bei "Graphitelektroden" von 80,2 Mio. Euro auf 69,1 Mio. Euro reduziert. In diesem Fall habe SGL Carbon Rechtsmittel vor dem EuGH gegen das EuG-Urteil eingelegt, da das Gericht wesentliche Klagegründe unberücksichtigt gelassen habe.
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