SCM Micro legt Bezugsrechtsprogramm auf
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Die SCM Microsystems, Inc. wird ein Bezugsrechtsprogramm auflegen, welches am 25. November 2002 in Kraft treten wird. In den Genuss dieser Bezugsrechte kommen alle Anteilseigner, die Aktien von SCM erworben haben (oder erwerben) und diese nicht zur Bildung grösserer Pakete oder zur Vorbereitung einer Übernahme nutzen wollen, so das Unternehmen. Ziel des "Stockholder Rights Plans" sei es, dass potenzielle Übernahmen zu fairen und angemessenen Bedingungen für die Aktionäre ablaufen.
Dies werde dadurch gewährleistet, dass den SCM-Aktionären für einen derartigen Fall besondere Rechte eingeräumt werden. Diese Bezugsrechte ermöglichen es, neue SCM-Aktien zu einem verbilligten Preis zu beziehen.
Ausgeübt werden könnten diese Rechte aber erst, sobald Dritte ein öffentliches Kauf- oder Tauschangebot für SCM-Aktien abgeben oder mitteilen, dass sie einen bestimmten Prozentsatz an SCM-Aktien - derzeit liegt diese Schwelle bei 15 Prozent - erworben haben. Sollte ein Übernahmeversuch letztendlich zu einer Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft führen, verbriefen die Papiere sogar das Recht auf den verbilligten Bezug von Aktien des Übernehmers.
Es handele sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die Auflage des Programms bedeute keinesfalls, dass konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Kauf- oder Tauschofferte vorliegen, so SCM.
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