Schweizer Aufsicht legt Rechtsmittel gegen Urteil zu CS-Anleihen ein
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Von Adria Calatayud
DOW JONES--Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma wird Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil einlegen, demzufolge die Schweiz keine Rechtsgrundlage für die Abschreibung von Credit-Suisse (CS)-Anleihen im Wert von mehr als 17 Milliarden US-Dollar gehabt habe.
Wie die Finma mitteilte, will sie das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts anfechten und den Fall vor das Bundesgericht bringen.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag mitgeteilt, dass es eine von der Finma im März 2023 erlassene Verfügung widerrufen hat, in der die Credit Suisse angewiesen wurde, so genannte Additional-Tier-1- (AT1)-Anleihen im Nennwert von insgesamt 16,5 Milliarden Schweizer Franken abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgte im Rahmen der Notübernahme durch die Konkurrentin UBS Group. Das Gericht teilte weiter mit, es habe noch nicht entschieden, ob die Abschreibung der Anleihen rückgängig gemacht oder geschädigte Anleger entschädigt werden sollen.
Finma teilte weiter mit, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hebe die Verfügung der Aufsichtsbehörde zur AT1-Abschreibung auf. Zu den Folgen der Annullierung äußerte sich die Behörde nicht.
"Die Abschreibung war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, für das außerordentliche staatliche Stützungsmaßnahmen notwendig gewesen sind", so Finma.
UBS reagierte nicht unmittelbar auf eine Bitte um Stellungnahme. Die Bank hatte es am Dienstag abgelehnt, die Entscheidung des Gerichts zu kommentieren.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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