RWE darf AKW in den Niederlanden vorerst nicht übernehmen
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Essen (BoerseGo.de) - RWE kann im Zuge der Übernahme des niederländischen Versorgers Essent vorerst nicht über einen 50-prozentigen Essent-Anteil am Atomkraftwerk Borssele verfügen. Ein niederländisches Gericht sprach am Freitag eine einstweilige Verfügung aus, wonach eine Übernahme des Anteils am AKW vorerst nicht erlaubt ist. Geklagt hatte das andere Partnerunternehmen, das zusammen mit Essent das AKW betreibt. Es vertritt die Meinung, dass die Beteiligung eines Privatunternehmens am AKW nicht rechtmäßig ist. Essent befand sich vor der Übernahme durch RWE in öffentlicher Hand.
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