Regierung will Steuerfonds rückwirkend abschaffen
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Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 Steuersparmöglichkeiten mit Hilfe von geschlossenen Fonds rückwirkend zum 1. Januar 2006 vollständig abzuschaffen. Die Absicht der Bundesregierung, die letzten Steuersparmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds rückwirkend zu Anfang dieses Jahres zu streichen, ist im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag-Finanzausschuss am Montag jedoch auf heftige Kritik seitens der Sachverständigen gestoßen. Dies berichtet die international tätige Rechtsanwaltssozietät Dewey und Ballantine. Experten halten den Gesetzesentwurf in Teilen für verfassungswidrig. Im Zentrum der Kritik stehe insbesondere die rückwirkende Änderung von Steuergesetzen. Dies würde zu einem Verlust der Steuerplanungssicherheit führen, hieß es. Es sei daher auch mit Verfassungsklagen von Anbietern und Anlegern zu rechnen, wenn die rückwirkende Änderung des Gesetzesvorhabens bestehen bliebe.
Zu den schärfsten Kritikern des Gesetzesvorhabens zähle der renommierte Staatsrechtler und ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Prof. Dr. Rupert Scholz. Er sieht in der Neuregelung einen klaren Rechtsbruch. Es werde rückwirkend in die Dispositionen steuerpflichtiger Personen eingegriffen, die ihre Entscheidungen im Vertrauen auf die bislang geltende Rechtslage getroffen hätten.
"Eine rückwirkende Gesetzesänderung würde den deutschen Rechtsstaat entwerten. Kein Anleger könnte sich in Zukunft mehr auf geltende Gesetze verlassen", sagte der Steuerrechtsexperte Dr. Hanno Berger von der internationalen Anwaltssozietät Dewey Ballantine.
Ende 2005 hatte die Bundesregierung bei so genannten Steuersparfonds die Möglichkeit eingeschränkt, die aus diesen Fonds erzielten Verluste steuerlich zu verrechnen. Von der Novellierung unberührt blieben jedoch Fondsmodelle, mit denen Verluste in Zusammenhang mit Zins- oder Dividendeneinnahmen geltend gemacht werden können.
"Durch die geplante Neuregelung würden die Anleger nicht nur steuerlich geschädigt, sondern blieben auch auf ihren Transaktionskosten sitzen", so Berger. "Schlimmer aber noch wäre das erschütterte Vertrauen in die Rechtssicherheit. Sollte das Schule machen, kann sich niemand mehr auf die Steuerregeln verlassen."
Der Finanzausschuss des Bundestags hat bis zum 8. November Zeit, die Gesetzesvorlage zu überarbeiten, um sie dann an den Bundestag weiterzuleiten. Vorgesehen ist, das Jahressteuergesetz 2007 Ende November 2006 zu verabschieden.
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