Regierung plant schnellere Verfahren zur Exportkontrolle
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeswirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im März weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle umsetzen sowie die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängern. Das kündigte das Ministerium in einer Mitteilung an. Das erste und das zweite Maßnahmenpaket zeigen bereits erste, sehr positive Effekte", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold. Die Verfahrenserleichterungen trügen zu deutlich schnelleren Genehmigungen bei, ohne dabei zu Abstrichen bei den Prüfstandards zu führen. Mit dem nunmehr dritten Maßnahmenpaket setzen man den Weg zu einer effizienten Exportkontrolle konsequent fort.
"Weitere Vorschläge zur Vermeidung unnötiger Bürokratie im Bereich der Exportkontrolle prüfen wir fortlaufend", betonte Giegold. Das dritte Maßnahmenpaket ergänzt laut den Angaben das erste, zum 1. September 2023 in Kraft getretene sowie das zweite, zum 8. Januar 2024 in Kraft getretene Maßnahmenpaket. Das Bafa habe bereits jetzt erhebliche, genau definierte Entscheidungsbefugnisse in der Exportkontrolle, die es ohne Beteiligung des Ministeriums für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben könne. Diese Befugnisse würden nunmehr nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
Verfahren würden gestrafft und - wo möglich - vereinfacht. Zusätzlich würden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und das bestehende Instrument der AGG angepasst und erweitert - pauschaler Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim Bafa einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Sie gelten laut den Angaben für den unkritischen, gleichwohl genehmigungspflichtigen Export ausgewählter Güter in ausgewählte Länder. Diese bereits bestehende Möglichkeit werde jetzt auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis in Details angepasst und erweitert. Alle AGG würden zudem um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.
Im Bereich der Rüstungsgüter sei darüber hinaus vorgesehen, eine neue AGG für die Ausfuhr von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender in bestimmten Ländern einzuführen, den Länderkreis der bestehenden AGG Nr. 21 für Schutzausrüstung deutlich auszuweiten sowie die AGG Nr. 19 (Landfahrzeuge für militärische Zwecke), Nr. 24 (vorübergehende Ausfuhren) und Nr. 25 (besondere Fallgruppen) zu erweitern.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.