Kommentar
14:14 Uhr, 25.11.2024
Aktien, Termingeschäfte, Kryptos: Was man steuerlich zum Jahresende beachten sollte
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Und nicht zu vergessen natürlich die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, da diese nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Auch bei den Termingeschäften muss man "manuell" ran. Hier eine kompakt Übersicht, was zu tun ist.