PTA-News: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Fristverlängerung im Vergleichsverfahren "Bundesrepublik Deutschland ./. NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA"
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
München (pta010/02.02.2026/10:49) - In der Rechtssache "Bundesrepublik Deutschland ./. NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA" fand am 20. November ein Termin zur Güteverhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München statt (siehe auch Adhoc-Mitteilung vom 20. November). Dabei konnte eine vergleichsweise Einigung erzielt werden. Die Gegenseite hat ein Widerrufsrecht, das am 2. Februar 2026 ausläuft.
Die Gegenseite hat nun aufgrund interner Genehmigungsverfahren nochmals eine Verlängerung der Widerrufsfrist bis zum 2. März 2026 beantragt, NorCom hat der Fristverlängerung zugestimmt. Der Vergleich ist damit nach wie vor nicht rechtskräftig abgeschlossen.
NorCom informiert, sobald die Entscheidung der Gegenseite zum Vergleich vorliegt.
(Ende)
Aussender: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA
Adresse: Gabelsbergerstraße 4, 80333 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Julia Keck, Investor Relations
Tel.: +49 89 93948-0
E-Mail: aktie@norcom.de
Website: www.norcom.de
ISIN(s): DE000A12UP37 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate BSX
