PTA-CMS: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2025/2027
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
München (pta039/20.05.2025/19:00) - Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG, die "Gesellschaft") startet das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Mai 2025 angekündigte, weitere Aktienrückkaufprogramm ("Aktienrückkaufprogramm 2025/2027") am 21. Mai 2025. Das neue Aktienrückkaufprogramm folgt auf das Aktienrückkaufprogramm 2023/2025, das am 3. April 2025 abgeschlossen wurde.
Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2025/2027 erfolgt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2025. Das Volumen dieses Programms beträgt bis zu 2 Mrd. € (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten). Das Rückkaufprogramm betrifft Stamm- und Vorzugsaktien. Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal 350 Mio. € beschränkt. Das Programm wird spätestens bis zum 30. April 2027 abgeschlossen sein. Dabei dürfen maximal 56.113.493 Stammaktien und 5.467.551 Vorzugsaktien erworben werden.
Der Aktienrückkauf wird in einer ersten Tranche im Volumen von bis zu 615 Mio. € für Stammaktien und bis zu 135 Mio. € für Vorzugsaktien im Zeitraum vom 21. Mai 2025 bis spätestens 8. Dezember 2025 durchgeführt.
Das Aktienrückkaufprogramm dient in erster Linie dem Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals. Darüber hinaus soll es auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktien-programms genutzt werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU‑Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052, "Aktienrückkauf-VO").
Mit der Durchführung des Rückkaufs oder einzelner Teile davon werden eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben ausgesetzt, unterbrochen und ggf. wiederaufgenommen werden.
Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der jeweiligen Gattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Aktienrückkauf-VO zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Aktienrückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.bmwgroup.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Adresse: Petuelring 130, 80788 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Adam Sykes, Leiter Investor Relations
Tel.: +49 89 382-25387
E-Mail: adam.sykes@bmw.de
Website: www.bmwgroup.com
ISIN(s): DE0005190003 (Aktie), DE0005190037 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Hannover, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate