PTA-Adhoc: PEARL GOLD AG: OLG Frankfurt am Main weist die Berufung des ehemaligen Alleinvorstands Herr Pacha zurück
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta024/07.10.2026/15:18) - Wie der Gesellschaft heute mitgeteilt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rechtsstreit gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Michael Reza Pacha mit Urteil vom 5. Oktober 2026 (Az. 23 U 148/20) dessen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2020 (Az. 2/33 O 193/18) vollständig zurückgewiesen.
Damit bleibt die Verurteilung von Herrn Pacha zur Zahlung von EUR 927.932,24 nebst Zinsen bestehen. Die Zahlung ist weiterhin Zug-um-Zug gegen Abtretung möglicher Ansprüche gegen Dritte in Höhe von insgesamt EUR 41.292,77 zu leisten.
Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann grundsätzlich Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben werden.
(Ende)
Aussender: PEARL GOLD AG
Adresse: c/o Malmendier Legal, Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Gregor Hubler
Tel.: +49 30 59 00 30 436
E-Mail: info@pearlgoldag.com
Website: www.pearlgoldag.com
ISIN(s): DE000A0AFGF3 (Aktie)
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