Presse: Volle Verstaatlichung von Banken wird erlaubt
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München (BoerseGo.de) - Die Bundesregierung hat einem Medienbericht zufolge die Grundlagen für die Verstaatlichung von Privatbanken festgezurrt. Nach dem Entwurf zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes, der der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vorliegt, können Altaktionäre künftig auch enteignet werden. Die Entschädigung würde sich nach dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten zwei Wochen bemessen. Für den Fall, dass der Kurs unmittelbar vor dem Enteignungsbeschluss weiter abstürzen sollte, soll sogar nur der Durchschnittswert der letzten drei Tage zugrunde gelegt werden.
Bis Anfang der Woche soll aus der schon bis ins Detail ausgearbeiteten Vorlage ein formeller Gesetzesentwurf werden. Dabei seien aber noch Änderungen möglich. Vor allem in einigen von der Union geführten Ministerien gebe es noch Widerstand. Zudem stehe noch die verfassungsrechtliche Prüfung des Entwurfs aus. Sobald das Regelwerk in Kraft ist, könne der Bund wie geplant die Mehrheit bei dem in Schieflage geratenen Münchner Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) übernehmen, berichtet die SZ.
Das Gesetz soll bis Ende des Jahres befristet werden. Innerhalb dieser Spanne erhalte die Regierung jedoch die Möglichkeit, jede Bank zu verstaatlichen. Enteignungen sollen laut Entwurf aber nur zulässig sein, wenn keine anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Stabilität des gesamten Finanzsektors sicherzustellen. Parallel dazu werde die Regierung an den Grundlagen für die Gründung von Bad Banks arbeiten, in die die krisengeschüttelten Kreditinstitute nicht verkäufliche Wertpapiere auslagern könnten. Ziel sei es, den Kreislauf aus immer neuen Wertabschreibungen und Verlustausweisungen zu unterbrechen.
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