Presse: Bad Banks werden steuerlich begünstigt
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Düsseldorf (BoerseGo.de) - Union und SPD wollen die Entlastung der Banken von Schrottanleihen durch umfangreiche Steuererleichterungen attraktiver gestalten als ursprünglich geplant. Die geplanten Bad Banks in Form von Zweckgesellschaften sollen nun doch von der Gewerbesteuer befreit werden, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. In diese Zweckgesellschaften sollen vor allem private Banken zum Beispiel abgewertete verbriefte US-Immobilien-Kredite auslagern können.
Als zweites Modell solle der Bankenrettungsfonds Soffin Anstalten gründen, in die vor allem notleidende Landesbanken ganze Geschäftsfelder ausgliedern sollen. Bei dieser zweiten Variante, dem sogenannten Anstaltsmodell, gebe es inzwischen eine steuerbefreiende Lösung. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, sagte dem "Handelsblatt", dass es hierbei um die Mehrwertsteuer gehe.
Das gesamte Bad-Bank-Gesetz will die Große Koalition bis Mittwoch im Haushaltsausschuss fertigstellen, damit es Freitag nächster Woche noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Es soll die Banken von jenen Schrottpapieren entlasten, die Quartal für Quartal von den Ratingagenturen abgewertet werden, was zu immer neuem Eigenkapitalbedarf führt. Die Schrottpapiere werden dann in beiden Modellen vom Bund bis zum Ende ihrer Laufzeit eingefroren.
Beim Zweckgesellschaftsmodell müssten die Bankeigentümer mögliche Verluste später abzahlen. Beim Anstaltsmodell sollen die Eigentümer - Bundesländer und Sparkassen - nach dem Gesetzentwurf jedoch von Anfang an für die Schrottpapiere haften.
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