PLUG POWER - Außerordentliche Hauptversammlung verschoben!
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- Plug Power Inc. - WKN: A1JA81 - ISIN: US72919P2020 - Kurs: 2,340 $ (Nasdaq)
Plug Power hat am 29. Januar 2026 seine außerordentliche Hauptversammlung formal eröffnet, diese Sitzung dann aber auf den 5. Februar 2026 vertagt. Im Fokus stehen zwei Anträge (Proposals 1 und 2), für deren Annahme eine Mehrheit der ausstehenden Aktien nötig ist, nicht nur der abgegebenen Stimmen.
Inhaltlich sah es bei den abgegebenen Stimmen gut aus: Rund 92,63 % der abgegebenen Stimmen entfielen auf Proposal 1, etwa 89,09 % auf Proposal 2. Allerdings waren nur etwa 36,93 % der ausstehenden Aktien bei Proposal 1 vertreten und etwa 46,86 % bei Proposal 2.
Plug Power hat ausgerechnet, was noch fehlt: Für Proposal 1 werden etwa 13,07 % der ausstehenden Aktien zusätzlich als Ja-Stimmen benötigt, für Proposal 2 rund 3,14 %. Um mehr Aktionäre zur Abstimmung zu bewegen und die fehlenden Stimmen einzusammeln, wurde die Versammlung vertagt.
CEO Andy Marsh betont, dass man bei Proposal 2 sehr nah an der erforderlichen Schwelle sei. Hätte etwas mehr als die Hälfte der aktuell dagegen abgegebenen Stimmen zugestimmt, wäre der Antrag bereits durch.
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Proposal 1: Modernisierte Abstimmungsregeln auf Basis von Delaware-Recht
Proposal 1 zielt auf eine Anpassung der Satzung an das aktualisierte Gesellschaftsrecht in Delaware ab. Die Satzung von Plug Power soll mit Section 242(d)(2) des Delaware General Corporation Law (DGCL) in Einklang gebracht werden.
Der Kern: Bestimmte künftige Satzungsänderungen, etwa zur Erhöhung oder Verringerung der genehmigten Aktienzahl oder zur Umsetzung eines Reverse Stock Splits, sollen dort, wo das DGCL es erlaubt, nicht mehr eine Mehrheit aller ausstehenden Aktien benötigen, sondern nur noch eine Mehrheit der tatsächlich abgegebenen Stimmen.
Aktuell verlangt die Plug-Power-Satzung noch den alten, strengeren Standard. Nicht abgegebene Stimmen wirken wie Nein-Stimmen. In einer Gesellschaft mit großer Retail-Basis und traditionell niedriger Beteiligung erschwert das die Umsetzung selbst mehrheitlich unterstützter Maßnahmen erheblich.
Wird Proposal 1 abgelehnt, bleibt alles beim Alten. Plug Power weist selbst darauf hin, dass das Unternehmen in diesem Fall künftig womöglich wiederholt Reverse Stock Splits nutzen müsste, um die Zahl effektiv verfügbarer Aktien zu erhöhen, weil einfache Satzungserhöhungen des genehmigten Kapitals schwer durchzusetzen wären.
Proposal 2: Verdopplung der genehmigten Aktien, Alternative zum sofortigen Reverse Split
Proposal 2 greift das direkte Finanzierungs- und Flexibilitätsthema auf. Die Zahl der genehmigten Stammaktien soll von 1,5 Mrd. auf 3,0 Mrd. erhöht werden.
Das Board begründet dies damit, dass Plug Power seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen, operative Flexibilität sichern, und den laufenden Geschäftsplan umsetzen muss. Dazu gehört die Möglichkeit, bei Bedarf neue Aktien auszugeben, etwa zur Refinanzierung, zur Bedienung von Verbindlichkeiten oder für strategische Maßnahmen.
Der entscheidende Punkt: Wird Proposal 2 nicht angenommen, wird Plug Power ebenfalls einen Reverse Stock Split durchführen. Dazu hat sich das Unternehmen bereits auf der Hauptversammlung 2025 die notwendige Aktionärszustimmung eingeholt. Ein Reverse Stock Split würde die Zahl der ausstehenden Aktien verringern, gleichzeitig den Pool der nicht ausgegebenen, aber genehmigten Aktien relativ vergrößern und so neuen Emissionsspielraum schaffen.
Fazit: Reverse Split oder direkte Verwässerung in Richtung 3 Mrd. Aktien? Für die Aktionäre von Plug Power ist das eigentlich gar keine richtige Wahl. Es werden so oder so weitere Kapitalerhöhungen nötig sein. Knackig ist Proposal 1. Geht er durch, wird es für Plug noch einfacher sein, weitere Aktien auszugeben. Die Richtung scheint klar: Schöpft das Management den Spielraum voll aus, könnte sich die Aktienzahl in den kommenden Jahren noch einmal verdoppeln.

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