Phoenix - Anlegerentschädigung in Sicht
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Die geschädigten Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH sind einer Entschädigung einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Dieses positive Resümee zieht die ARGE PHOENIX, eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte, aus der gestrigen GläubigerausschussSitzung in Frankfurt am Main.
Besonders erfreut zeigt sich die ARGE PHOENIX über die fortgeschrittene Konzeptionalisierung des Insolvenzplans, mit dem unter der Voraussetzung einer Einigung der wesentlichen Gläubigergruppen jahrelange Rechtsprozesse gezielt vermieden werden können. "Wir sind nach der gestrigen Sitzung jedenfalls zuversichtlicher, dass unsere Mandanten rascher einen guten Teil ihres Investments wieder sehen, als wir bisher vermuten konnten", sagt Andreas Tilp. Insolvenzverwalter Frank Schmitt berichtete auf der gestrigen Sitzung von rund 230 Millionen Euro sichergestellten Anlegergeldern.
Die ARGE PHOENIX sieht gute Chancen, den Insolvenzplan im Laufe des Jahres 2006 zügig verabschieden zu können. Erste Auszahlungen könnten daher bereits zum Jahresende 2006 erfolgen. Rechtsanwalt Klaus Nieding erinnert in diesem Zusammenhang an die erste Gläubigerversammlung: "Sie hat jedem Anwesenden deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein geschlossener, kräftiger Auftritt für die vielen geschädigten Anleger ist. Jetzt gilt es, im Sinne unserer Mandanten erheblich auf den Insolvenzplan einzuwirken."
Die Frage nach der Verantwortung der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und Dr. Puckler sowie des Brokers MAN Financial bleibt für die ARGE PHOENIX dabei unverändert auf der Tagesordnung: "Hier wird die ARGE PHOENIX trotz der erkennbaren Fortschritte hinsichtlich des sich abzeichnenden Insolvenzplans keinesfalls locker lassen. Im Gegenteil: Diesen Aspekt werden die von uns entsandten Mitglieder des Gläubigerausschusses in der nächsten Sitzung im Februar 2006 weiter forcieren. Unsere Chancen, Schadenersatzansprüche gegen diese Gegner konkret durchzusetzen, schätzen wir unverändert als gut ein", so Rechtsanwalt Klaus Nieding.
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