Online-Dienstanbieter können für User haften
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Laut der Handelszeitschrift 'ComputerPartner' können Beleidigungen bzw Verleumdungen durch User in Internetforen, Gästebüchern und Chats nicht nur für den Urheber der Äußerung sondern auch für den Service-Anbieter straf- und zivilrechtlich unangenehme Folgen nach sich ziehen. Da die Identifikation des Internetnutzers oft nur durch dessen Logfile und IP-Adresse festgestellt werden kann, sind die Betreiber von Foren und anderen Online-Diensten zur Eindämmung von rechtswidrigen Äußerungen verpflichtet.
"Grundlage für die Rechtsprechung ist die Annahme, dass der Betreiber eines Gästebuches oder Forums sich fremde Einträge zu Eigen macht", erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard. "Er haftet also, wenn diese beleidigend, falsch oder rechtswidrig sind." Nach dem Teledienstgesetz (TDG) sei der Betreiber bei Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Eintrags verpflichtet, dass er diesen lösche. Von Online-Chats soll der Teilnehmer im Falle eines regelwidrigen Verhaltens ausgeschlossen werden.
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