Neue Spekulationen zum Konjunkturpaket
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Berlin (BoerseGo.de) - Einem Zeitungsbericht zufolge soll das zweite Konjunkturpaket im Kampf gegen die Wirtschaftskrise ein Volumen von 25 Milliarden Euro haben. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) nannte diese Zahl der "Rhein-Zeitung". Das Bundesfinanzministerium bestätigte eine Begrenzung auf 25 Milliarden Euro jedoch nicht. "Das sind alles Entscheidungen, die im Januar getroffen werden", sagte der Sprecher von Minister Peer Steinbrück (SPD), Stefan Olbermann, in Berlin.
Über den Umfang des zweiten Konjunkturprogramms sei in der großen Koalition noch keine Entscheidung gefallen, berichtet auch die "Süddeutsche Zeitung". Wenn man sich einig sei, die Maastricht-Grenze zur Verschuldung von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts einzuhalten, stünden maximal 25 bis 30 Milliarden Euro zur Verfügung und damit weniger als zunächst gehofft, hieß es. Etwa zehn Milliarden Euro seien für eine Senkung der Sozialabgaben im Gespräch, hinzu kommen Milliardenkosten für mögliche Steuersenkungen und weitere Maßnahmen wie die Einführung einer Auto-Abwrackprämie.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dringt trotz des Widerstands aus CDU und SPD auf schnelle Entlastungen. "Eine Steuersenkung müssen wir auf alle Fälle machen, gerade in dem Bereich der kleinen und mittleren Einkommen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Entscheidend ist, dass es jetzt schnell gehen muss."
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erwartet keine schnelle Einigung. "Es wird am 5. Januar keine Beschlüsse geben", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Über das Volumen des Pakets zu spekulieren, sei zu früh. "Der Inhalt bestimmt das Volumen und nicht umgekehrt."
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte unterdessen vor immer neuen Schulden. "Die Begrenzung der Staatsverschuldung ist vom Bundesverfassungsgericht als ganz zentrale Aufgabenstellung bewertet worden", sagte Papier dem "Hamburger Abendblatt". Er schlug vor, ein absolutes Schuldenverbot im Grundgesetz zu verankern, das nur in Notzeiten durchbrochen werden darf.
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