Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
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In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."