mobilcom schließt weiteren Teil-Prozessvergleich<br />
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Die mobilcom AG hat heute mit einem weiteren Kläger, der eine Anfechtungsklage gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 erhoben hat, einen Vergleich geschlossen.
Das Zustandekommen des Vergleichs wurde heute durch das Landgericht Kiel festgestellt, teilte der Mobilfunk-Service-Provider am Dienstag mit. Damit habe das Unternehmen im Anschluss an die bisherigen Teil-Prozessvergleiche nunmehr mit 23 der 24 Kläger der ursprünglich rechtshängigen Klagen und allen vier Nebenintervenienten eine vergleichsweise Regelung getroffen.
Das Freigabeverfahren soll mit dem verbliebenen Kläger vor dem OLG Schleswig fortgeführt werden. Ungeachtet dessen sei die Gesellschaft auch weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit dem verbliebenen Kläger bemüht.
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