Mobilcom - Anfechtungsklage gescheitert
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Das Landgericht Flensburg hat die Anfechtungsklage einzelner Mobilcom-Aktionäre gegen den zustimmenden Hauptversammlungs-Beschluss vom 27. Januar 2003 zur Vereinbarung mit France Télécom zurückgewiesen. Einzelne Aktionäre hatten den zustimmenden Beschluss von 99 % des stimmberechtigten Kapitals angefochten, da das Unternehmen ihrer Auffassung nach seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt habe. "Es ist ganz eindeutig und nun auch vom Landgericht festgestellt, dass wir unsere Aktionäre umfassend informiert haben und die Anfechtungsklage nur ein weiteres Störfeuer war", betont Ulrich Kalthoff, Chefjustitiar bei Mobilcom.
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