Lanxess bildet außerordentliche Rückstellung
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Der Chemiekonzern Lanxess AG bildet im vierten Quartal 2005 im Zusammenhang mit Vergleichen, die Bayer mit diversen Klägergruppen in den USA in kartellrechtlichen Schadenersatzklagen abschließt, eine außerordentliche Rückstellung in Höhe von ca. 61 Millionen Euro.
Grundlage hierfür sei die zwischen Bayer und Lanxess im Rahmen der Abspaltung getroffene Regelung, nach der Lanxess Bayer 30 Prozent der Verbindlichkeiten aus bestimmten Kartellverfahren - den ehemaligen Bayer-Geschäftsbereich Kautschuk betreffend - bis zu einer Obergrenze von insgesamt 100 Millionen Euro zuzüglich Verfahrenskosten und Steuereffekten erstattet. Zusammen mit schon bisher gebildeten Rückstellungen sei die Obergrenze der von Lanxess zu tragenden Summe damit erreicht. Überdies sei vereinbart worden, dass Lanxess nicht mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr an Bayer zahlt. Der Zeitpunkt der zu leistenden Zahlungen stehe noch nicht fest.
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