Korruption in der EZB? Lettischer Notenbankchef zu Unrecht entlassen!
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Der seines Amtes enthobene lettische Zentralbankpräsident Ilmars Rimsevics, der Kraft seines Amtes gleichzeitig Mitglied des EZB-Rates war, wurde zu Unrecht entlassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Die Entscheidung der lettischen Justiz, wonach Ilmars Rimsevics sein Amt als Präsident der Zentralbank Lettlands und damit auch als EZB-Ratsmitglied nicht mehr ausüben dürfe, werde für nichtig erklärt, schrieb der EuGH in seinem Urteil.
Die lettische Justiz hatte Rimsevics vorgeworfen, mindestens 100.000 Euro an Bestechungsgeldern verlangt und auch kassiert zu haben. Daraufhin war es Rimsevics von der lettischen Anti-Korruptionsbehörde auf unbestimmte Zeit verboten worden, sein Amt weiter auszuüben und das Land zu verlassen. Nach Einschätzung von Lettland war dies keine Amtsenthebung, für die nach der EZB-Satzung strenge Regeln gelten. Der EuGH sah dies aber nun anders: Das Verbot, sein Amt auszuüben, komme de facto einer Amtsenthebung gleich, entschied das Gericht.
Eine Amtsenthebung sei aber laut Satzung der EZB und der nationalen Notenbanken nur in zwei Fällen erlaubt, nämlich dann, wenn die betreffende Person "die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder wenn er eine schwere Verfehlung begangen hat", heißt es im Urteil. Für die angeblich schwere Verfehlung Rimsevics hätten die lettischen Behörden aber nicht den geringsten Anhaltspunkt vorgelegt, so der EuGH. Lettland hatte es während des Verfahrens abgelehnt, manche Dokumente an den EuGH zu geben, weil damit gleichzeitig Rimsevics Einsicht in die Dokumente bekommen hätte. Ein mögliches Strafverfahren vor lettischen Gerichten steht aber noch aus.
Rimsevics selbst bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer eines Komplotts der lettischen Geschäftsbanken, um ihn aus dem Amt zu befördern. Sowohl er selbst als auch die EZB hatten gegen die Entlassung geklagt – und haben nun Recht bekommen. Lettland muss Rimsevics nun wieder sein Amt als Präsident der Latvijas Banka ausüben lassen, womit er automatisch auch Mitglied des EZB-Rates ist. Die derzeit laufende, dritte Amtszeit von Rimsevics endet am 21. Dezember 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfte Rimsevics also voraussichtlich im Amt bleiben – sollte die lettische Justiz nicht einen neuen Versuch unternehmen, Rimsevics vorher seines Amtes zu entheben. Rimsevics ist bereits seit dem Jahr 2001 Präsident der lettischen Zentralbank.
Brisant: Im Anschluss an die mündliche Verhandlung hatte Lettland dem EuGH noch angeboten, weitere Dokumente, die eine Schuld Rimsevics belegen sollen, nachzureichen. Dies lehnte der EuGH aber ab, weil das Beweisangebot "keinerlei konkrete, spezifische Angaben zum Inhalt der Dokumente, deren Übermittlung angeboten wird", enthalten habe. "Unter diesen Umständen und in Anbetracht des beschleunigten Charakters der Verfahren sind das Beweisangebot und der Antrag auf Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens zurückzuweisen", entschied der EuGH.
Lettland muss Rimsevics nun weiter als Präsident der nationalen Notenbank arbeiten lassen und auch die Kosten des Verfahrens tragen, wie der EuGH entschied.
Trotz der mutmaßlichen Unschuld Rimsevics wird durch den Skandal nicht nur das Vertrauen in die lettische Zentralbank, sondern auch in die EZB schwer erschüttert. Auf der Glaubwürdigkeit der Zentralbank basiert letztlich aber die Glaubwürdigkeit des gesamten Finanzsystems. Denn die EZB und die nationalen Notenbanken sind nicht nur für geldpolitische Entscheidungen, sondern auch für die Überwachung von Geschäftsbanken verantwortlich. Gleichzeitig sorgt die "Unabhängigkeit" der EZB dafür, dass Entscheidungsträger bei Vorwürfen nur unter strengen Voraussetzungen ihres Amtes enthoben werden können. Der Fall Rimsevics könnte noch einiges an Sprengstoff für die EZB bedeuten.
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Moin,
'Im EZB–Rat wird bald wieder ein möglicherweise korruptes Ratsmitglied sitzen.'
diesen Satz versteh' ich in diesem Zusammenhang nicht, wenn doch festgestellt wurde, daß er
zu Unrecht entlassen wurde.