Kaupthing-Geschädigte können Ansprüche geltend machen
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Düsseldorf (Fonds-Reporter.de) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) empfiehlt Anlegern der in Not geratenen Kaupthing-Bank ihre Ansprüche schnellstmöglich anzumelden. Die isländische Finanzaufsicht habe für die Kaupthing-Bank am 30. Oktober 2008 den so genannten Entschädigungsfall festgestellt. Damit können nun auch die etwa 30.000 deutschen Kunden der hiesigen Niederlassungen Kaupthingedge ihre Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen, erklärte die DSW.
"Sobald der Entschädigungsfall festgestellt wurde, hat der Fonds maximal drei Monate Zeit, Anleger zu entschädigen", so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Bis zu 20.887 Euro je Anleger sind durch den isländischen Fonds besichert. Unklar ist, welche Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche bestehen. "Daher empfehlen wir den Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich anzumelden", so Hocker.
Allerdings werde die Entschädigungseinrichtung durch die isländischen Banken finanziell ausgestattet. Da alle Banken des Landes Not leidend sind, und selbst der Staat am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht, sei fraglich, ob und in welcher Höhe Anleger bedient werden.
Auf DSW-Nachfrage rät das Bundesfinanzministerium dennoch dazu, seine Forderungen jetzt geltend zu machen. Denn die Bundesregierung stehe mit den isländischen Behörden in Verhandlungen, damit deutsche Anleger entschädigt werden können.
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