Karlsruhe: Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
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Von Andreas Plecko
DOW JONES--Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Der Zuschlag sei in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß, urteilte das Gericht in Karlsruhe. Der Solidaritätszuschlag war vor 30 Jahren eingeführt worden, um die Vereinigung Deutschlands und den Aufbau Ost zu finanzieren.
Ursprünglich mussten ihn alle Steuerpflichtigen zahlen. Aber seit 2021 wird er nur bei Gutverdienern erhoben, was konkret bedeutet, dass ihn nur noch etwa 10 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen.
Sechs FDP-Mitglieder haben gegen die Festsetzung des Zuschlags in ihren eigenen Steuerbescheiden vor dem Verfassungsgericht geklagt. Unternehmen müssen den Zuschlag ebenfalls bezahlen. Der Solidaritätszuschlag spült dem Bund jährlich etwa 13 Milliarden Euro in die Kasse.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/apo/sha
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