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12:20 Uhr, 13.03.2024

Kabinett bringt Maßnahmen für weniger Bürokratie auf den Weg

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung hat im Kabinett den Entwurf eines vierten Bürokratie-Entlastungsgesetzes beschlossen, mit dem eine Entlastung von rund 944,2 Millionen Euro geplant ist. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einer von drei Bausteinen, die zusammen "eine Entlastungswirkung von über 3 Milliarden Euro pro Jahr" haben. Dies sei "das größte Bürokratie-Entlastungspaket, das es je in der Geschichte dieses Landes gab", sagte Buschmann im ARD-Morgenmagazin.

Er forderte aber noch weitergehende Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um einen Aufbau neuer bürokratischer Lasten zu vermeiden. "Wir dürfen nicht nur abbauen, wir dürfen auch nicht neu aufbauen", mahnte der Justizminister. Auch Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner verlangte weitere Schritte. "Die Bürokratiebelastung ist auf dem Allzeithoch seit der erstmaligen Messung im Jahr 2012", erklärte er über den Kurznachrichtendienst X. Mit dem Gesetz werde ein bedeutender Etappenschritt erreicht, um sie auf ein Allzeittief zu senken. "Aber weitere Anstrengungen, um unsere Betriebe zu entfesseln, werden folgen müssen", so Lindner.

Vorgesehen sind in dem Entwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes, die unter anderem die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Für deutsche Staatsangehörige soll zudem künftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen, was "zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste" führen soll. Auch soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Generalvollmachten in der sozialen Sicherung eingerichtet werden.

Der digitale Wandel soll laut dem Entwurf insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dies ermögliche es, viele Rechtsgeschäfte künftig ohne Medienbrüche digital abzuwickeln, und führe damit sowohl im Alltag von Unternehmen als auch von Bürgerinnen und Bürgern zu spürbaren Erleichterungen. Dazu zählten auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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