Kabinett beschließt finanzielle Anreize zum Arbeiten im Rentenalter
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat rentenpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative beschlossen, mit denen Menschen im gesetzlichen Rentenalter ein finanzieller Anreiz zur Weiterarbeit geben werden soll. Dazu zählt auch eine sogenannte "Rentenaufschubprämie". Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Beratungen im Parlament beschlossen.
Konkret ist vorgesehen, dass Beschäftigten, die neben dem Rentenbezug einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausbezahlt bekommen können. Das entspricht mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttolohns.
Außerdem soll eine Rentenaufschubprämie eingeführt werden. Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit von mindestens einem Jahr können Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung - die Rentenaufschubprämie - in Anspruch nehmen.
"Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird es nicht geben. Aber wir schaffen weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen. Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Er sieht darin einen wichtigen Schritt, um erfahrene Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft zu sichern.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), betonte, dass der Fachkräftemangel ein zentrales Problem für Deutschlands zukünftiges Wachstum sei und die Regierung daher alle Register ziehen müsse. "Mit den beschlossenen Maßnahmen machen wir es nun deutlich attraktiver und unkomplizierter, im Alter freiwillig länger zu arbeiten", sagte Habeck. "Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen."
Änderungen bei Hinterbliebenenrenten
Die Pläne sehen außerdem die Einführung eines "Sockelbetrags" bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten vor. So sollen Hinterbliebene ermutigt werden, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, indem Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei.
Weiterhin ist vorgesehen, dass es eine Einschränkung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots ab Erreichen der Regelaltersgrenze geben soll. Damit will die Regierung Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtern, indem ihnen der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht wird.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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