Immobilienaktien steigen trotzdem: Berliner stimmen für Enteignung
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Ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne (Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen, ausgenommen Genossenschaften) wurde von den Berlinern am Sonntag angenommen. 56,4 Prozent der Wähler stimmten für das Vorhaben, 39,0 Prozent stimmten dagegen. Außerdem wurde das notwendige Mindestquorum von einem Viertel der Wahlberechtigten erreicht.
Mit dem angenommenen Volksbegehren wird der Berliner Senat aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Übernahme der Immobilien in Gemeineigentum notwendig sind und ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Betroffen sein dürften rund 240.000 Wohnungen in Berlin. Das Votum ist allerdings für die Politik nicht bindend.
Spannend wird, wie die Politik mit dem Vorhaben umgeht. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey, die wahrscheinlich die neue regierende Bürgermeisterin von Berlin wird, hatte vor der Wahl gesagt, dass sie Enteignungen ablehnt. Nach der Wahl sagte Giffey nun allerdings, dass man den erfolgreichen Volksentscheid respektieren und einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten müsse. "Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden", sagte Giffey im rbb-Inforadio. Eine neuerliche Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht, wo jüngst der Berliner Mietendeckel gekippt worden war, müsse man unbedingt vermeiden.
Das Grundgesetz legt hohe Hürden für eine Enteignung an. Eine Enteignung ist laut Verfassung nur "zum Wohle der Allgemeinheit" und gegen Zahlung einer Entschädigung angemessen.
Auf den ersten Blick überraschend haben am Montag die Börsen auf das Volksbegehren reagiert: Die Aktien des größten deutschen Wohnimmobilienkonzerns Vonovia legten zeitweise um mehr als vier Prozent zu. Vonovia ist gerade dabei, die stark betroffene Deutsche Wohnen zu übernehmen, die besonders viele Wohnungen in Berlin besitzt (auch wenn im Zuge der Übernahme Vonovia und Deutsche Wohnen ohnehin Immobilien an Berlin verkaufen). Die Aktien der Deutsche Wohnen befinden sich ungefähr auf dem Niveau des von Vonovia gezahlten Übernahmepreises, bewegen sich deshalb bereits seit längerer Zeit nicht mehr von der Stelle und reagierten auch heute nicht erkennbar auf die Entscheidung.
Vor allem aus zwei Gründen könnten die Auswirkungen auf die börsennotierten Immobilienunternehmen begrenzt bleiben:
- Die Hürden für ein verfassungsgemäßes Enteignungsgesetz sind hoch und ein Rechtsstreit darüber könnte möglicherweise auch jahrelang andauern. Mit einer schnellen Umsetzung ist also nicht zu rechnen.
- Sollte es tatsächlich zu einer Enteignung kommen, ist das nur gegen die Zahlung einer angemessenen Entschädigung erlaubt. Möglicherweise müssten für die Wohnungen sogar die aktuellen Marktpreise gezahlt werden, was bei den Immobilienunternehmen nicht zu Verlusten, sondern möglicherweise sogar zu Gewinnen führen könnte. Nimmt man an, dass die die betroffenen Wohnungen einen Marktwert von im Schnitt 200.000 Euro haben und 240.000 Wohnungen betroffen sind, müsste Berlin theoretisch 48 Milliarden Euro aufbringen. Zum Vergleich: Das Haushaltsvolumen des öffentlichen Haushalts im aktuellen Jahr entspricht in Berlin nur rund 32,3 Milliarden Euro.
Schädlich könnte das Volksbegehren allerdings gerade für die Berliner Mieter sein. Denn Investoren könnten sich künftig mit dem Bau von neuen Wohnungen in Berlin künftig zurückhalten, wenn sie eine Enteignung befürchten müssen. Dies würde die Situation auf dem Berliner Mietmarkt weiter verschärfen, da der Bedarf an neuen Wohnungen in Berlin immens ist. Am Ende würden durch das Volksbegehren weniger Wohnungen verfügbar sein, wodurch die Mieten weiter steigen könnten, und zwar keineswegs nur bei Neubauwohnungen, sondern auch bei Bestandswohungen. Auch das könnte ein Grund sein, warum die Börsen vorerst gelassen auf das Votum reagieren.
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