HRE will gigantische Bad Bank einrichten
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Berlin (BoerseGo.de) - Die verstaatlichte Hypothekenbank Hypo Real Estate (HRE) will offenbar in Kürze eine gigantische Abwicklungsanstalt (Bad Bank) zur Auslagerung ihrer Schrottpapiere einrichten. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Wochenende vorab berichtet, sollen toxische Derivate sowie problembehaftete oder nichtstrategische Staatsanleihen und Immobilienkredite in einem Volumen von 180 bis 200 Milliarden Euro ausgelagert werden. Der Antrag hierzu solle bereits in der nächsten Woche eingereicht werden. Die fraglichen Papiere können abzüglich einer Gebühr zum Buchwert abgespalten werden, auch wenn die Marktpreise der Wertpapiere derzeit deutlich niedriger liegen oder diese sogar unverkäuflich sind. Damit würde die Bilanz der HRE gesäubert, was das Risiko weiterer Abschreibungen vermindern könnte. Laut Bericht überprüfen der Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin und das Bundesfinanzministerium zudem die Notwendigkeit weiterer Eigenkapitalhilfen und staatlicher Garantien für die HRE.
Das deutsche Bad-Bank-Gesetz sieht vor, dass Privatbanken eigene Zweckgesellschaften zur Auslagerung ihrer riskanten Wertpapiere gründen können. Dabei legen sie den Preis für die Papiere zugrunde, der zum 30. Juni 2008, und damit noch vor der Pleite von Lehman Brothers und dem nachfolgenden Kursverfall, in den Bilanzen stand. Von diesen Werten werden allerdings pauschal 10 Prozent abgezogen. Die Bank erhält von der Zweckgesellschaft im Gegenzug für die toxischen Papiere Schuldverschreibungen, die vom Staat über den Bankenrettungsfonds SoFFin garantiert werden. Die Differenz zwischen bisherigem Buchwert und dem tatsächlichen Wert der Papiere muss die Bank in bis zu 20 Jahresraten an die Zweckgesellschaft zurückzahlen. Nur im Falle der Insolvenz einer Bank muss der Steuerzahler einspringen. Um das SPV-Modell nutzen zu können, müssen sich die Banken einem Stresstest unterziehen. Die Bezüge der Bankvorstände werden auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Vornehmlich für die Landesbanken enthält das Bad-Bank-Gesetz ein eigenes Modell. Die staatlichen Kreditinstitute können in eine eigens beim SoFFin zu gründende Abwicklungsanstalt Risikopositionen und auch ganze Geschäftsbereiche auslagern, so dass ebenfalls die Bilanzen entlastet werden. Haften müssen die Eigentümer der Landesbanken, also vor allem Bundesländer und Sparkassen. Für die Sparkassen gilt allerdings eine Höchstgrenze, ab deren Überschreiten der Bund haftet. Auch die Landesbanken müssen sich einem Stresstest unterziehen.
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