Hebestreit: Verfassungsrechtliche Vorgaben bei EU-Schulden beachten
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung hat sich zurückhaltend zu Mario Draghis Vorschlägen geäußert, nach denen in der Europäischen Union Gemeinschaftsschulden zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden sollten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin, man werde die Vorschläge des früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank in seinem Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit auswerten, aber die deutsche Verfassung müsse beachtet werden.
"Sie wissen, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundesregierung gemacht worden sind in diesem Zusammenhang. Die gilt es auch zu berücksichtigen", sagte Hebestreit auf einer Pressekonferenz zu einer entsprechenden Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vor knapp zwei Jahren deutlich gemacht, dass es eine permanente Schuldenunion kritisch sieht. Dauer und Volumen gemeinsamer EU-Schulden müssten festgelegt sein. Kritiker haben gewarnt, dass Deutschland bei gemeinsamen EU-Schulden für klammere Staaten haften müsste.
Draghi hatte in seinem Bericht erklärt, dass die EU-Länder jährlich Hunderte von Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen benötigten, was etwa 5 Prozentpunkten der Wirtschaftsleistung der EU entspricht, um eine wettbewerbsfähige digitale und kohlenstoffneutrale Wirtschaft zu schaffen. Dazu sollten neue Gemeinschaftsschulden aufgenommen werden.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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