Gutachten bestätigt Auffasung von WCM bei Verlustvortrag
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Ein Gutachten bestätigt die Auffassung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, dass der Verlustvortrag der Cockerill Sambre Beteiligungsgesellschaft mbH (CSB), die von der WCM 1998 übernommen wurde, bei deren Verschmelzung auf die WCM ebenfalls auf die WCM übergegangen ist.
Die hessische Finanzverwaltung hatte an die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG im Rahmen einer Betriebsprüfung die Forderung gestellt, Steuern inklusive Zinsen in Höhe von ca. 87 Millionen Euro nachzuzahlen, weil die Nutzung von Verlustvorträgen in den Jahren 1998 und folgenden nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hätte. Die WCM hat dem vehement widersprochen. Gleichzeitig hat die WCM um eine gutachterliche Stellungnahme über die Inanspruchnahme der Verlustvorträge bei einer maßgeblichen Kapazität auf diesem Rechtsgebiet, dem Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof a. D., Herrn Dr. Siegfried Widmann, gebeten.
Wie die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG am Montag mitteilte, kommt Herr Dr. Widmann
in seinem Gutachten zu der Stellungnahme, dass der Verlustvortrag der CSB ohne wenn und aber auf die WCM übergegangen ist.
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