GPC Biotech erhält wichtige Genehmigungen
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Die GPC Biotech AG hat drei wichtige Genehmigungen nach dem deutschen Arzneimittelgesetz für den humanen Anti-Krebs-Antikörper 1D09C3 von der Regierung von Oberbayern erhalten, dies wurde heute bekannt gegeben. Ebenso hat GPC Biotech die Erlaubnis erhalten, den Antikörper-Wirkstoff in der EU einzuführen. Darüber hinaus wurde GPC Biotech eine Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz erteilt, die es dem Unternehmen erlaubt, den Antikörper-Wirkstoff unter GMP-Bedingungen zu lagern und zu etikettieren. Die drei erteilten Genehmigungen sind eine Voraussetzung, um mit klinischen Studien auch in Europa beginnen zu können. Der Beginn der Phase 1 der klinischen Entwicklung wird im zweiten Halbjahr 2004 erwartet.
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