Gericht erlaubt Mitlesen von E-Mails
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Das Berufungsgericht des US-Bundesstaates Massachusetts entschied, dass es Anbietern von E-Mail Diensten erlaubt ist alle Nachrichten seiner Nutzer zu kopieren und zu lesen. Die Urteilsbegründung liegt darin begründet, dass E-Mails auf Servern kurzzeitig gespeichert werden. Somit konnte das Gesetz zum Schutz der Kommunikation vor Mithörern in diesem Fall nicht angewandt werden.
Auf das Urteil reagierten viele Freemail-Anbieter mit der Bekanntgabe, dass E-Mails entsprechend der Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Damit schränkt dieser Schutz die Zugriffsmöglichkeiten auf Privatsphäre auch dann ein, wenn laut Gesetz Handlungsspielraum vorhanden ist.
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