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13:43 Uhr, 01.03.2018

Geely-Einstieg bei Daimler: Das deutsche Übernahmerecht kann umgangen werden kann

Der Chinesen-Einstieg bei Daimler ist in der Politik angekommen: Am Mittwoch diskutierten sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundestags darüber, ob die geltenden Transparenzrichtlinien ausreichend sind, oder ob sie angepasst werden müssten.

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Berlin (Godmode-Trader.de) - Warum soll bei Bayer oder BASF nicht gehen, was bei Daimler spielend funktioniert hat? Nach dem insgesamt recht ominösen Einstieg des chinesischen Autoherstellers Geely beim deutschen Autobauer ist die Unsicherheit in der deutschen Wirtschaft groß. Teilweise wird befürchtet, dass das Beispiel der Chinesen Schule macht und deutsche Konzerne für überschaubare Investitionsmittel aufgekauft werden - überspitzt formuliert. Für zehn Prozent an diesen führenden Branchenriesen müsste ein Aufkäufer rund 20 Milliarden Euro bezahlen, schreibt die Zeitung „Welt“. Diese Konzerne würden sich ganz besonders als Übernahmeziele anbieten, weil sie nicht durch Ankeraktionäre geschützt seien.

Der Anteil der frei verfügbaren Aktien liege bei 100 Prozent. Ein Blick sämtliche DAX-Titel zeigt: Rund ein Drittel der Konzerne steht ohne Übernahmeschutz dasteht. Das Problem ist hierbei die fehlende Reziprozität: Kein deutsches Unternehmen könnte sich so ohne Weiteres an einem chinesischen Konzern beteiligen.

Davon zu trennen ist die Diskussion um die Art und Weise, dass Geely-Chef Li Shufu den Einstieg bei Daimler klammheimlich über die Bühne brachte. Wer drei Prozent einer Börsengesellschaft aufkauft, muss das melden. Wer nicht nur über Aktien, sondern auch Derivate einsteigt, muss erst ab fünf Prozent melden. Geely hatte nicht nur Daimler-Aktien gekauft, sondern sich seinen Anteil mit einer Mischung aus Aktien- und Optionsgeschäften gesichert. Deshalb griffen die gesetzlichen Meldeschwellen später als bei reinen Aktiengeschäften. Manche sagen, zu spät!

Die Strategie zeigt: Das deutsche Übernahmerecht kann umgangen werden kann. Nach der geltenden Rechtslage ist es dennoch unwahrscheinlich, dass die Finanzaufsicht Bafin im Daimler-Fall Verstöße der Meldepflicht feststellen wird. Am Mittwoch diskutierten sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundestags deshalb nur darüber, ob die geltenden Transparenzrichtlinien ausreichend sind, oder ob sie angepasst werden müssten. Laut FAZ schrieb das Wirtschaftsministerium in einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss, dass die Bundesregierung angesichts des aktuellen Falls prüfen wird, ob „weitergehende Vorgaben erforderlich sind“. Die Entscheidung darüber bleibe der neuen Bundesregierung vorbehalten, hieß es in dem Schreiben weiter.

Die geschäftsführende Bundesregierung pocht angesichts des Einstiegs von Geely bei Daimler un bei der EU-Kommission in Brüssel darauf, nun endlich das Engagement ausländischer Investoren in der Union generell stärker zu kontrollieren.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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