Gauck unterzeichnet Gesetze zum Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt
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Berlin (BoerseGo.de) - Bundespräsident Joachim Gauck hat die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Dies teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom 12. September 2012 die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen.
Damit die Verträge völkerrechtlich in Kraft treten können, bedürfe es ferner der Ratifikation durch den Bundespräsidenten, erläuterte das Bundespräsidialamt. Dazu müssten zunächst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Art. 8 Abs. 5 Satz 1, 32 Abs. 5, 35 Abs. 1, 34 des ESM-Vertrages erfüllt sein. Die Bundesregierung muss dazu einen sogenannten völkerrechtlichen Vorbehalt abgeben. Darin wird erläutert, wie die Verträge von der Bundesregierung ausgelegt werden. Reagieren die übrigen Vertragspartner auf den von der Bundesregierung erklärten und hinterlegten Vorbehalt mit Stillschweigen, gelten die Bedingungen gemäß Völkerrecht als akzeptiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung aufgetragen, in einem Vorbehalt dafür Sorge zu tragen, dass das Haftungsvolumen Deutschlands auf den vereinbarten Betrag von 190 Milliarden Euro begrenzt wird, sofern der deutsche Vertreter im ESM nicht einem höheren Betrag zustimmt. Der Vertreter müsste für eine Erhöhung der Haftungssumme auch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einholen. Außerdem darf die im ESM-Vertrag vorgesehene Schweigepflicht der Direktoriumsmitglieder nicht so ausgelegt werden, dass dadurch die Informationsrechte des Bundestages verletzt werden, entschied das Verfassungsgericht.
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