GAMAG erwirkt Strafverfahren gegen BaFin
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Die German Asset Managers AG (GAMAG) teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Präsidenten der BaFin Jochen Sanio (u.a.) wegen Rechtsbeugung (u.a.) eröffnet hat. Damit ist nach Ansicht der Investmentgesellschaft "bewiesen, dass GAMAG keine unerlaubten Bankgeschäfte betreibt und die Bestellung eines Abwicklers rechtswidrig ist". Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Vorwoche berichtet hat, ist ein Abwickler für GAMAG bestellt worden. Diese Maßnahme sei nach Angaben der BaFin nötig gewesen, da die GAMAG ihrer Verpflichtung zur Abwicklung nicht nachgekommen ist.
Dazu die GAMAG-Verantwortlichen: "Die Bestellung des Abwicklers basiere auf §37 KWG. Auf Grund dieser Norm kann BaFin zur Abwicklung gesichert bestehender unerlaubter Bankgeschäfte einen Abwickler bestellen. Liegen dagegen nur mögliche unerlaubte Bankgeschäfte vor, dann muss BaFin nach §44c KWG ermitteln. Die Bestellung eines Abwicklers zur Abwicklung nicht bestehender Bankgeschäfte unter Vortäuschung dieser sei dagegen Rechtsbeugung. Ein Ermittlungsverfahren nach §44c KWG gegen unsere Gesellschaft habe es nie gegeben." Daher sei die Bestellung eines Abwicklers rechtswidrig und als Nötigung zu qualifizieren.
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