FLUXX - Kursexplosion
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Fluxx.com WKN: 576350 ISIN: DE0005763502
Intradaykurs: 5,85 Euro
Aktueller Wochenlinienchart (log) seit 08.10.1999 zur Darstellung des langfristigen Kursverlaufs
Aktueller Wochenkerzenchart (log) seit 24.10.2003 (1 Kerze = 1 Woche)
Rückblick: Die FLUXX.COM Aktie beendete die Abwärtsbewegung seit 2000 im Februar 2003 bei 0,28 Euro und startete eine Kursrallye bis 13,80 Euro. Dort drehte sie im März 2006 nach unten und startete eine steile Abwärtsbewegung, welche im August am Aufwärtstrend seit Oktober 2003 bei 3,14 Euro endete. Eine erste Gegenbewegung wird heute durch eine Kursexplosion abgelöst, welche die Aktie bis an den Kreuzwiderstand aus Abwärtstrend seit März und Horizontalwiderstand bei 6,15 - 6,50 Euro katapultiert. Das kurzfristige Chartbild ist jetzt wieder bullisch, das mittelfristige weiter neutral, so lange die Aktie unterhalb der exp. GDL 50 und 200 (EMA50, EMA200) bei 7,64 - 8,45 Euro notiert.
Charttechnischer Ausblick: Steigt die Aktie auf Tages- und Wochenschlussbasis über 6,50 Euro an, wird ein kurzfristiges Kaufsignal mit Ziel bei 8,95 Euro ausgelöst. Über 8,95 Euro wechselt das mittelfristige Chartbild wieder auf bullisch, Kursgewinne bis 12,94 Euro und darüber ca. 25,00 - 27,00 Euro werden dann wahrscheinlich. Kurzfristig ist eine Zwischenkorrektur auf den heutigen Kurssprung möglich, welche im Idealfall nicht mehr tiefer als 4,70 - 4,98 Euro gehen sollte. Darunter neutralisiert sich das kurzfristig bullische Chartbild vorübergehend. Ein Verkaufsignal wird aber erst bei einem Rückfall unter 4,37 Euro ausgelöst. Abgaben bis 3,15 und darunter 2,28 Euro werden dann wahrscheinlich.
Meldung: Bundeskartellamt entscheidet für Fluxx
Nachdem das Bundeskartellamt bereits im Mai die Landeslottogesellschaften dazu aufgefordert hatte, den Aufbau des stationären Vertriebsnetzes der FLUXX AG nicht zu behindern, stellt es in seinem heute veröffentlichten Beschluss den Boykott als rechtswidrig fest. Die ausgesprochene Abmahnung wurde nach umfassender Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft.
Der Versuch der Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.
Innerhalb der letzten Monate wurden immer wieder Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein ausgesprochen. Das Bundeskartellamt wertet das Vorgehen als Auswuchs des Boykotts und erklärt diese in der heute veröffentlichten Entscheidung für nichtig.
Die 16 Landeslottogesellschaften stehen künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.
Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrechterhalten werden sollte.
Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.
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