EZB veröffentlicht revidierten Leitfaden zu internen Modellen
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Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen revidierten Leitfaden für die Anwendung interner Modelle zur Bestimmung von Risikoaktiva veröffentlicht, die entscheidend für die Eigenkapitalanforderungen sind. Wie die EZB mitteilte, berücksichtigt die Aktualisierung des erstmals 2019 veröffentlichten Leitfadens die Anforderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie CRR3 und des veränderten Baseler Eigenkapitalrahmens sowie den Einsatz von maschinellem Lernen.
Folgende vier Punkte hebt die EZB hervor:
1. Maschinelles Lernen
Ein neuer Abschnitt legt die Erwartungen für den Einsatz von Techniken des maschinellen Lernens in internen Modellen fest. Dies trägt dem zuvor von der Branche geäußerten Bedarf an Klärung Rechnung. Es soll sichergestellt werden, dass Modelle, die diese Techniken verwenden, ausreichend erklärbar sind und ihre Leistung die damit verbundene Komplexität rechtfertigt.
2. Kreditrisiko
Das Kapitel enthält Aktualisierungen zur Einführung und zur dauerhaften teilweisen Nutzung solcher Modelle, um eine Angleichung an die CRR3-Anforderungen zu erreichen. Zudem wurden die Erwartungen an die interne Validierung und die interne Revision im Einklang mit dem EBA-Aufsichtshandbuch zur Validierung von internen ratingbasierten (IRB) Ratingsystemen präzisiert.
Des Weiteren werden die Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans hinsichtlich der Fähigkeit zum Einreichen von Anträgen für interne Modelle bei der EZB klargestellt. Es verfeinert auch die Erwartungen an die Definition des Ausfalls und die Schätzung von Kreditrisikoparametern, insbesondere im Hinblick auf die Risikobemessung von Modellen zur Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default - PD) und zur Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default - LGD).
3. Marktrisiko
Dieses Thema ist nun in zwei Kapitel unterteilt, um die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an Marktrisikomodelle sowohl unter CRR2 als auch unter CRR3 darzustellen. Dies spiegelt die beiden Entscheidungen der EU-Kommission wider, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu den neuen Basel-Standards zunächst bis Anfang 2026 und anschließend mit einer beabsichtigten weiteren Verzögerung bis Anfang 2027 aufzuschieben. Letztere unterliegt nun einer dreimonatigen Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.
4. Gegenparteiausfallrisiko
Dieses Kapitel enthält detailliertere Angaben zur Modellierung der Risiken von Geschäften mit Partnern, zu Änderungen des Risikopositionswerts und Aktualisierungen zur Laufzeit im Einklang mit der CRR3.
Kontakt: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/sha
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