EZB-Bankenaufsicht muss 2024 weniger häufig eingreifen
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Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im vergangenen Jahr weniger Durchsetzungs- und Sanktionsverfahren gegen Banken einleiten müssen als im Vorjahr. Wie die EZB in ihrem Jahresbericht zur Bankenaufsicht mitteilte, wurden 2024 acht Verfahren zur Durchsetzung und Sanktionierung durchgeführt. Davon waren sieben Sanktionsverfahren, die zu drei EZB-Beschlüssen führten, und eines war ein Durchsetzungsverfahren, das zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. 2024 waren 14 derartige Verfahren durchgeführt worden.
Darüber hinaus erließ die EZB 2024 dreizehn verbindliche Aufsichtsbeschlüsse zu klimabezogenen Risiken, die die Entstehung periodischer Strafzahlungen für jeden Tag der Zuwiderhandlung für den Fall vorsahen, dass die betroffenen Banken die in diesen EZB-Beschlüssen festgelegten aufsichtlichen Anforderungen nicht einhielten. Vier dieser Beschlüsse enthielten aufsichtliche Anforderungen zur Stärkung des Prozesses zur Identifizierung klimabezogener und Umweltrisiken.
Die EZB hat die betroffenen beaufsichtigten Unternehmen Anfang 2024 über diese vier Beschlüsse unterrichtet, die Verfahren wurden jedoch bereits 2023 eingeleitet. Achtzehn Beschlüsse zum selben Thema, die ebenfalls die Entstehung periodischer Strafzahlungen vorsahen, falls die Banken die Anforderungen nicht einhalten, wurden den Unternehmen 2023 mitgeteilt. Die übrigen neun im Jahr 2024 zugestellten Beschlüsse enthielten aufsichtliche Anforderungen an die Integration von Klima- und Umweltrisiken in die Governance-, Strategie- und Risikomanagementrahmen der Banken.
Alle sieben 2024 durchgeführten Sanktionsverfahren betrafen mutmaßliche Verstöße gegen unmittelbar geltendes EU-Recht (einschließlich EZB-Beschlüsse und -Verordnungen), die von sechs bedeutenden Instituten begangen wurden. Vier dieser Verfahren wurden 2024 mit drei EZB-Beschlüssen abgeschlossen, mit denen fünf Geldbußen in Höhe von insgesamt 15,625 Millionen Euro verhängt wurden. Diese Geldbußen wurden gegen drei beaufsichtigte Unternehmen verhängt.
Der erste Beschluss, mit dem zwei Geldbußen verhängt wurden, betraf Verstöße gegen Anforderungen, die in EZB-Beschlüssen zu internen Modellen festgelegt sind; der zweite Beschluss, mit dem zwei Geldbußen verhängt wurden, betraf die falsche Meldung von Eigenmittelanforderungen für Fremdwährungsrisiken und Kreditrisiken; und der dritte Beschluss, betraf die Meldung falscher Informationen über Eigenmittelanforderungen und risikogewichtete Aktiva für Kreditrisiken.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowones.com
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