Erste Schadensersatzklage gegen EADS
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Wegen der verspäteten Bekanntgabe der Lieferprobleme beim Airbus A 380 hat heute die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte im Auftrag eines Aktionärs die erste Schadensersatzklage beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
"Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits am 25. Februar 2006 fest, dass es zu Lieferverzögerungen von mindestens 18 Monaten und damit einhergehenden Ergebniseinbrüchen in den Jahren 2006 bis 2010 kommen wird." Diese Insidertatsache wurde vollständig aber erst mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Oktober 2006 veröffentlicht", erklärte hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.
Diejenigen Aktionäre, die im Zeitraum vom 25. Februar 2006 bis 3. Oktober 2006 18:48 Uhr Aktien von EADS gekauft haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort die Insidertatsache veröffentlicht hätte, so der Rechtsanwalt weiter. Anleger, die in diesem Zeitraum Aktien des Unternehmens gekauft haben, könnten demnach Schadensersatzansprüche gegen EADS gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen.
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