EQS-News: Pentixapharm Holding AG, ein Tochterunternehmen der Eckert & Ziegler SE, plant Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
EQS-News: Pentixapharm Holding AG
/ Schlagwort(e): Börsengang
Pentixapharm Holding AG, ein Tochterunternehmen der Eckert & Ziegler SE, plant Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
12.09.2024 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WERBUNG
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE
Pressemitteilung
Pentixapharm Holding AG, ein Tochterunternehmen der Eckert & Ziegler SE, plant Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
- Geschäftsmodell fokussiert auf innovative Radiopharmazeutika für die Diagnose und Therapie („Theranostics“) verschiedener Indikationsgebiete
- Institutionelles Umfeld gekennzeichnet durch hohes Marktwachstum und intensive M&A-Aktivitäten
- Börsengang als strategischer Schritt zur Sicherung der kurz- und langfristigen Finanzierung
- Leitkandidat PentixaFor bereits in Phase III
- Kommerzielle Rechte an über 20 forscherinitiierten Studien (Investigator-Initiated Studies, IIS) zur beschleunigten Pipeline-Entwicklung
Berlin und Würzburg, Deutschland, 12. September 2024 – Die Pentixapharm Holding AG („Pentixapharm“) plant im Zuge ihrer Abspaltung von der Eckert & Ziegler SE ein öffentliches Angebot neuer Aktien, mit dem Ziel, voraussichtlich im vierten Quartal 2024 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert zu werden. Das Angebot richtet sich primär an institutionelle Investoren, steht jedoch auch Privatanlegern offen.
Geschäftsgegenstand der Pentixapharm ist die Entwicklung von Radiopharmazeutika in verschiedenen, zum Teil erstmals für diese Substanzklasse erschlossenen Indikationsgebieten. Zu ihnen gehören mehrere Arten von Blutkrebs. Hier wird sich die Gesellschaft darauf konzentrieren, in kontrollierten klinischen Prüfungen die vielversprechenden Ergebnisse aus einer ersten kleinen Studie zu wiederholen und zu bestätigen, die etwa an der Universitätsklinik Würzburg mit Pentixapharms Leitkandidaten PentixaTher 2022 bei Patienten erzielt wurden, die schwer kontrollierbare T-Zell-Lymphome aufwiesen und auf Standardtherapien nicht mehr ansprachen.
Darüber hinaus plant die Gesellschaft mit ihrem am weitesten fortgeschrittenen Entwicklungskandidaten PentixaFor in den USA in eine Phase-III-Zulassungsstudie in der Indikation Primärer Hyperaldosteronismus zu beginnen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte dafür in einem Vorgespräch (Type-C-Meeting) jüngst signalisiert, dass die wesentlichen Voraussetzungen dafür vorlägen. Der primäre Hyperaldosteronismus, der als eine wesentliche Ursache von Bluthochdruck gilt, kann bisher nur unzureichend diagnostiziert und somit behandelt werden.
Die medizinische Relevanz sowie das ökonomische Potenzial von radiopharmazeutischen Therapieansätzen spiegeln sich in mehreren internationalen M&A-Transaktionen wider, die allein in den letzten 12 Monaten ein Volumen von etwa USD 8 Milliarden erreichten. Mit dem geplanten Börsengang möchte sich Pentixapharm in diesem Markt nicht nur strategisch positionieren, sondern auch die bestehenden Finanzmittel für die weitere Entwicklung der Pipeline kurzfristig erweitern und den langfristigen Kapitalzugang sicherstellen. Begleitet wird der Börsengang von der BankM AG als Bookrunner und Lead Manager.
Dr. Andreas Eckert, Aufsichtsratsvorsitzender der Pentixapharm Holding AG: „Wir verfolgen mit Pentixapharm einen äußerst vielversprechenden, differenzierten und gut validierten Ansatz im internationalen Wachstumsmarkt der Radiopharmazeutika. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Netzwerk sind wir bestens positioniert, um sehr schnell eine breite Pipeline an diagnostischen und therapeutischen Lösungen für Krebs, aber auch für andere Indikationen, zum Patienten zu bringen. Auf dem vorgezeichneten Weg zur kommerziellen Nutzung der diagnostischen und therapeutischen Programme ist der Börsengang ein wichtiger Meilenstein.“
Klarer Fokus auf gut erforschtes Target, Lead Programm in Phase III der klinischen Entwicklung
Kern von Pentixapharm sind die exklusiven und weltweiten Rechte an einer von der Universität München entwickelten Patentfamilie rund um Radioisotop-markierte Liganden, die den Zellmembran-Rezeptor CXCR4 adressieren. Dieses Protein spielt eine Schlüsselrolle beim Wachstum und der metastatischen Ausbreitung von Tumoren sowie bei der Entstehung von Entzündungsprozessen.
Dr. Hakim Bouterfa, Vorstand der Pentixapharm Holding AG: „Der theranostische Ansatz ermöglicht es, kranke Zellen aufzuspüren, zu bekämpfen und den Krankheitsverlauf sowie das Ansprechen auf die Behandlung genau zu überwachen. Die spezifische Bindung des Liganden an die pathologisch veränderte Oberflächenstruktur der Zielzelle ist für Diagnose und Therapie identisch, was eine zielgenaue Behandlung gemäß dem Prinzip „find, fight and follow“ ermöglicht. Die Wahl des Radioisotops bestimmt dann das Ergebnis: Hochenergetische Isotope werden verwendet, um die anvisierten Zellen zu zerstören, während schwächere Isotope zur Bildgebung eingesetzt werden.“
Die klinische Pipeline von Pentixapharm umfasst PentixaTher, ein Yttrium-90 basiertes Therapeutikum gegen Non-Hodgkin Lymphome (NHL), und PentixaFor, ein Gallium-68- basiertes Begleitdiagnostikum. Klinische Studien für beide Substanzen haben mit einer Dosisfindungsstudie für PentixaTher und einer Phase-III-Registrierungsstudie für PentixaFor in Marginalzonenlymphome in Europa bereits begonnen. Darüber hinaus wird PentixaFor als Diagnosetool für primären Hyperaldosteronismus (PA) entwickelt, eine bedeutende Ursache für Bluthochdruck. Pentixapharm bereitet derzeit eine US-zentrische Phase-III-Studie mit PentixaFor in PA vor, die 2025 beginnen soll.
Einzigartiges Netzwerk und großer Datenpool für beschleunigte Entwicklung der Produktpipeline
Aufgrund der langjährigen Erfahrung von Eckert & Ziegler, einem der weltweit größten Anbieter von Isotopentechnologie für medizinische, wissenschaftliche und industrielle Anwendungen, verfügt Pentixapharm als bisheriges Konzernunternehmen von Eckert & Ziegler über eine herausragende Expertise und ein breites Netzwerk im Bereich der Radiopharmazie. Bereits heute kann Pentixapharm auf die Daten von mehr als 20 akademischen Kooperationspartnern zurückgreifen, die in eigenen Studien (sogenannte „Investigator-Initiated-Studies“ oder „IIS“) das Potenzial des Zellmembran-Rezeptors CXCR4 zur Entwicklung von Radiopharmazeutika untersucht haben.
Die Abspaltung der Pentixapharm, die von der Hauptversammlung der Eckert & Ziegler SE am 26. Juni 2024 beschlossen wurde, ist auf die unterschiedlichen Geschäftsfelder der beiden Unternehmen zurückzuführen. Während sich das Kerngeschäft von Eckert & Ziegler auf die Produktion und den Vertrieb von Radioisotopen konzentriert, fokussiert sich Pentixapharm auf die Entwicklung und Zulassung neuer Radiopharmazeutika. Der geplante Börsengang ermöglicht es, gezielt solche Investoren anzusprechen, die an der innovativen und zukunftsträchtigen Pipeline des Unternehmens interessiert sind. Durch die Abspaltung von Eckert & Ziegler kann Pentixapharm fortan als eigenständiges Unternehmen flexibler agieren, um seine Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgreich voranzutreiben.
Über Pentixapharm Holding AG
Die Pentixapharm Holding AG wurde im Jahr 2024 gegründet, um nach der von den Hauptversammlungen der Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG am 26. Juni 2024 beschlossenen Abspaltung alle von der Eckert & Ziegler SE an der Pentixapharm AG mit Sitz in Würzburg gehaltenen Aktien aufzunehmen. Die Pentixapharm Holding AG soll im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet werden.
Die Pentixapharm AG ist ein 2019 gegründetes biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika fokussiert, die auf Liganden gegen den CXCR4-Rezeptor basieren. Diese werden sowohl diagnostisch als auch therapeutisch gegen verschiedene hämatologische und solide Tumore sowie kardiovaskuläre, endokrine und inflammatorische Erkrankungen getestet.
Kontakt:
Pentixapharm Holding AG
Phillip Eckert, Investor Relations
phillip.eckert@pentixapharm.com
Tel. +49 30 94 10 84 227
www.pentixapharm.com
Für Presseanfragen:
MC Services AG
Anne Hennecke
Tel. +49 211 529252 22
anne.hennecke@mc-services.eu
WICHTIGE INFORMATION
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung („Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der Pentixapharm Holding AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung im IR-Bereich der Website der Pentixapharm Gruppe unter https://www.pentixapharm.com/ kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ist nicht als Befürwortung der Aktien der Pentixapharm Holding AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen.
Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia („Vereinigte Staaten“), bestimmt. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Jurisdiktion ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der Pentixapharm Holding AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung („Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.
Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Beurteilung der Pentixapharm Holding AG und ihrer zukünftigen verbundenen Tochtergesellschaften (d. h. die Pentixapharm AG, Würzburg, und die 100 %ige Tochtergesellschaft der Pentixapharm AG, Myelo Therapeutics GmbH, Berlin) nach Abschluss der Abspaltung zur Aufnahme gemäß dem deutschen Umwandlungsgesetz (UmwG) aller von der Eckert & Ziegler SE, Berlin, gehaltenen Aktien an der Pentixapharm AG auf die Pentixapharm Holding AG („Abspaltung” und diese verbundenen Tochtergesellschaften zusammen mit der Pentixapharm Holding AG „Pentixapharm Gruppe”) zu bewerten und/oder ihrer Finanzlage erforderlich sind, und unterliegt in ihrer Gesamtheit insbesondere dem Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung, Überprüfung, Korrektur, Vervollständigung und Aktualisierung. Weder (i) Pentixapharm Holding AG noch (ii) BankM AG (“Bank” und zusammen mit der Pentixapharm Holding AG “Personen”), oder einer der jeweiligen Geschäftsleiter, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen darf Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar.
Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Pentixapharm Holding AG, oder einer Person autorisiert wurden.
Bestimmte Daten zur Marktpositionierung der Pentixapharm Holding AG und der Pentixapharm Gruppe, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnt die Pentixapharm Holding AG ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der Pentixapharm Holding AG und der Pentixapharm Gruppe auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen, die die der Pentixapharm Holding AG, deren jeweilige verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sich realisieren werden. Zukunftsgerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen. Vorbehaltlich der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften beabsichtigen weder die Pentixapharm Holding AG noch die Bank oder deren jeweilige Tochtergesellschaften, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, zu überprüfen, zu überarbeiten oder anzugleichen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung, dies zu tun.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder Überprüfung unterzogen.
Bestimmte Zahlen, einschließlich Finanz- und Marktdaten, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, wurden gerundet, und es ist möglich, dass sich die entsprechenden Summen aufgrund von Rundungen nicht auf 100% aufaddieren.
Die Bank handelt ausschließlich für die Pentixapharm Holding AG und für sonst niemanden im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der Pentixapharm Holding AG („Angebot“). Sie wird keine andere Person als ihren jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot betrachten und ist außer gegenüber der Pentixapharm Holding nicht für den Schutz verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder eine Transaktion, Vereinbarung oder andere in dieser Bekanntmachung erwähnte Angelegenheit.
Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Bank und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der Pentixapharm Holding AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der Pentixapharm Holding AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Bank und alle mit ihr verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen.
Darüber hinaus können die Bank oder mit ihr verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Bank (oder mit ihr verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Pentixapharm Holding AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Bank beabsichtigt nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Bank noch ihre verbundenen Unternehmen, Geschäftsleiter, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die Pentixapharm Holding AG, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der Pentixapharm Holding AG zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Pentixapharm Holding AG in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.
12.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Pentixapharm Holding AG
Robert-Rössle-Straße 10
13125 Berlin
Deutschland
E-Mail:
info@pentixapharm.com
Internet:
https://www.pentixapharm.com/
ISIN:
DE000A40AEG0
WKN:
A40AEG
EQS News ID:
1986175
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1986175 12.09.2024 CET/CEST