EM.TV erwartet keinen Schaden aus BGH-Urteil
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Das Medienunternehmen EM.TV AG erwartet nach eigenen Angaben keinen wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil des BGH vom 9. Mai 2005. Da in jedem Einzelfall insbesondere die Kausalität von den Klägern nachgewiesen werden müsse und dies bisher in keinem der Fälle gelungen sei, geht EM.TV davon aus zu obsiegen. Sollte in Einzelfällen insbesondere der Kausalitätsnachweis gelingen und das Gericht die Gesellschaft zu Schadensersatz verurteilen, haften hierfür im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft die früheren Organmitglieder, teilte das Unternehmen mit. Gegenüber diesen werde die Gesellschaft gegebenenfalls ihre Regressansprüche durchsetzen, hieß es.
Mit seinem Urteil habe der Bundesgerichtshof eine vorhergegangene Entscheidung des OLG München teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG München zurück verwiesen. Der Bundesgerichtshof habe lediglich die Anforderungen an den Schadensnachweis für die Kläger insofern erleichtert, als der Schaden aus der Differenz zwischen damaligem Kaufpreis und Börsenwert bei einer Veräußerung zu berechnen sei. Sofern die Aktien nicht veräußert wurden, sei der aktuelle Börsenwert anzusetzen.
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