Nachricht
16:38 Uhr, 27.06.2003

Dt. Telekom - Niederlage im Call-by-Call-Bereich

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgesetzt, wonach die Deutsche Telekom eine Zusatzgebühr für die Call-by-Call-Gespräche von 0,4 Cent pro Gesprächsminute bei den Konkurrenten berechnen darf. Eine entsprechende Entscheidung sei im April getroffen worden. Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts kann die Dt. Telekom jedoch noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen