DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE0007216707>
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Zielgesellschaft: Schumag Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH)
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH) Theresienhöhe 30 80339 München Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211331
Zielgesellschaft:
Schumag Aktiengesellschaft Nerscheider Weg 170 52076 Aachen Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3189
ISIN: DE0007216707 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.schumag-offer.de veröffentlicht werden.
Die Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH, die 'Bieterin'), eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von Herrn Miaocheng Guo, 403 Xixi Road, Unit 2, Raum 502, Hangzhou, Zhejiang, China, kontrolliert wird, hat am 10. Juni 2014 entschieden, den Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Schumag Aktiengesellschaft (die 'Schumag-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft vom 6. Juni 2014 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt 2.085.807 Schumag-Aktien (was rund 52,15 % des Grundkapitals der Schumag Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR 1,35 je Schumag-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien auf den Bieter soll voraussichtlich innerhalb von 18 Kalendertagen, spätestens innerhalb von 25 Kalendertagen nach Abschluss der Aktienkaufverträge erfolgen.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Schumag-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 1,35.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen stehen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Schumag-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von Schumag-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der Schumag-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt. Weder ein Angebot, Schumag-Aktien zu kaufen noch eine Aufforderung, Schumag-Aktien zu verkaufen, darf über die oben genannten Mittel oder Einrichtungen in den USA, aus den USA heraus oder an Personen gemacht werden, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind. Dementsprechend dürfen Exemplare dieser Veröffentlichung sowie Exemplare anderer, sich auf das Übernahmeangebot beziehenden Dokumente und Materialien, weder in den oder in die USA, noch an sich in den USA befindlichen oder dort ansässige Personen, über den Postweg oder sonst versendet, verteilt oder weitergeleitet werden. Einlieferungen von Schumag-Aktien in das Übernahmeangebot, denen eine Zuwiderhandlung der oben geschilderten Beschränkungen direkt der indirekt zu Grunde liegt, sind ungültig. Die Einlieferung von Schumag-Aktien durch Personen, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind, sowie durch Agenten, Treuhänder oder sonstige ohne eigene Entscheidungsbefugnis handelnde Vertreter von Auftragsgebern, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind, werden nicht angenommen. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der Begriff 'USA' die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Hoheitsgebiete im Ausland (territories and possessions), jeden Bundesstaat der USA sowie das District of Columbia ein.
Ende der WpÜG-Meldung
10.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart
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