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15:03 Uhr, 08.04.2019

DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2019 / 15:03

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 31. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Mai 2019 um 11.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt.

Weitere Angaben und Hinweise:

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 07. Mai 2019 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, 21. Mai 2019 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Hauptversammlungen
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, die je eine Stimme gewähren.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Die Vollmacht kann schriftlich, in Textform (§ 126b BGB), per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Joachim Haas nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Herr Haas, Stimmrechte von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten hat.

->

Herr Haas wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Haas können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die Vollmachten an Herrn Haas und die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 27. Mai 2019, 12.00 Uhr (Eingang) an die nachfolgende Anschrift zu senden:

Herrn
Joachim Haas
c/o VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
E-Mail: jh@valora.de
Fax: 07243-90004

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Gegenanträge

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Herrn Helffenstein
Postfach 912
76263 Ettlingen
Fax: 07243-90004
E-Mail: info@valora.de

Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 13. Mai 2019, 24:00 Uhr eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens (entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 27. April 2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
- Vorstand -
Postfach 912
76263 Ettlingen
E-Mail: info@valora.de

Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

Mitteilungspflicht nach WpHG

Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sowie die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 und der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

Ettlingen, im April 2019

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

- Vorstand -


08.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Am Hardtwald

76275 Ettlingen

Deutschland

Telefon:

+49 7243 90001

Fax:

+49 7243 90004

E-Mail:

info@valora.de

Internet:

https://veh.de/

ISIN:

DE0007600108

WKN:

760010

Börsen:

Auslandsbörse(n) Stuttgart Regulierter Markt, Freiverkehr Berlin, Frankfurt, Hamburg und München

Ende der Mitteilung

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797113 08.04.2019

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