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20:35 Uhr, 08.04.2020

DGAP-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Information virtuelle Hauptversammlung

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DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Mayr-Melnhof Karton AG: Information virtuelle Hauptversammlung

08.04.2020 / 20:35

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204

virtuelle Hauptversammlung am Mittwoch, dem 29. April 2020, um 10:00 Uhr

Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
(BGBl. II Nr. 140/2020)

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand beschloss, zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer, die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG bzw. der COVID-19-GesV als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies hat der Vorstand in der Einberufung der 26. ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am
1. April 2020 und DGAP vom selben Tag bekannt gemacht wurde, angekündigt.

Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Unabhängige Stimmrechtsvertreter
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 29. April 2020 kann gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter, die geeignet und unabhängig sind, erfolgen.

(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer LL.M.
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
Tel +43-1-5033000
Telefax +43-1-5033000 33
E-Mail stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at

(ii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier
Stossier Heitzinger Rechtsanwälte
Dragonerstraße 54, 4600 Wels
Tel +43-7242-42605
Fax +43-7242-42605 20
E-Mail kanzlei@stossier.eu

(iii) Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.
TaylorWessing
e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH
Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien
Tel +43 1 716 55 0
Fax +43 1 716 55 99
E-Mail schuetz.direct@taylorwessing.com

(iv) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz
Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 19, 1010 Wien
Tel: +43 1 534 37 504070
Fax: +43 1 534 37 66266
E-Mail: s.schulz@schoenherr.eu

Jeder Aktionär kann einen der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und diesem Vollmacht erteilen.

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertrete Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.

Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch, die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE
RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG,
INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung steht.

Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 28. April 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:

(i) vollmacht.mm.oberhammer@hauptversammlung.at
(ii) vollmacht.mm.stossier@hauptversammlung.at
(iii) vollmacht.mm.schuetz@hauptversammlung.at
(iv) vollmacht.mm.schulz@hauptversammlung.at

Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Ungeachtet dessen stehen Ihnen die übrigen Kommunikationswege für die Übermittlung von Vollmachten, wie sie in der Einberufung im Abschnitt IV genau bezeichnet sind, zur Verfügung.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten für die Erteilung der Vollmacht bzw. einen allfälligen Widerruf der Vollmacht die Festlegungen in der Einberufung im Abschnitt IV.

Fragen und Auskunftsrechts der Aktionäre
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung gemäß den Festlegungen in dieser Information, wie unten näher ausgeführt, während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann.

Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse vorstand@mm-karton.com zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das ist Montag, der 27. April 2020, bei der Gesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.

Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com/fuer-investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Wie in der Einberufung angekündigt wird die Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.mayr-melnhof.com verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Ablauf der virtuellen Hauptversammlung
Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit ihre Fragen in Textform in einem bestimmten Zeitfenster nach Eröffnung der Hauptversammlung elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln.

In der Hauptversammlung werden diese Fragen durch den Vorsitzenden oder eine vom Vorsitzenden bestimmte Person verlesen.

Bitte verwenden Sie dafür ein einfaches E-Mail an die E-Mail-Adresse:
vorstand@mm-karton.com. In diesem einfachen E-Mail muss die Person des Erklärenden (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG) um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen. Gerne können Sie aber auch in diesem Fall das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Frageformular ausfüllen und als PDF übermitteln.

Die Aktionäre haben sohin die Möglichkeit selbst auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren, beispielsweise durch eine Nachfrage oder Zusatzfrage.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung wie auch bei einer Präsenzhauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.

Die Aktionäre haben darüber hinaus die Möglichkeit ihre Instruktionen, insbesondere zur Stellung von neuen Anträgen, zur Stimmabgabe oder Änderung ihrer Weisung
betreffend die Stimmabgabe zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung, aber auch zum Erheben von Widersprüchen zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung an den betreffenden Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch abzuändern. Bitte verwenden Sie dafür ein einfaches E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters an die Sie auch die Vollmacht übermittelt haben:

(i) vollmacht.mm.oberhammer@hauptversammlung.at bzw
(ii) vollmacht.mm.stossier@hauptversammlung.at bzw
(iii) vollmacht.mm.schuetz@hauptversammlung.at bzw
(iv) vollmacht.mm.schulz@hauptversammlung.at.

In diesem einfachen E-Mail muss die Person des Erklärenden (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG) um dem Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Vollmacht festzustellen. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung aller Voraussicht nach nur eine elektronische Kommunikation mit Ihrem Stimmrechtsvertreter möglich ist und insbesondere eine telefonische Erreichbarkeit des Stimmrechtsvertreters nicht gewährleistet werden kann.

Auch der Zeitpunkt bis zu welchem Instruktionen betreffend Antragstellung, Stimmabgabe und Widersprüche möglich sind, wird vom Vorsitzenden im Laufe der Hauptversammlung festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.

Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der oben angeführten Kommunikationswege und Teilnahmemöglichkeiten den Aktionären eine möglichst hohe Qualität der Willensbildung zu gewährleisten.

Einberufung
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Einberufung vom 1. April 2020 verwiesen, insbesondere das Erfordernis der rechtzeitigen Übermittlung der Depotbestätigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung am 29. April 2020.

Internetseite
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen über die Aktionärsrechte nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere im Sinne der COVID-19-GesV, die unter www.mayr-melnhof.com unter den Menüpunkten "Für Investoren" und "Hauptversammlung" zugänglich sind.

Wien, am 8. April 2020 Der Vorstand


08.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Mayr-Melnhof Karton AG

Brahmsplatz 6

1040 Wien

Österreich

Telefon:

0043 1 501 36 91180

Fax:

0043 1 501 36 91391

E-Mail:

investor.relations@mm-karton.com

Internet:

www.mayr-melnhof.com

ISIN:

AT0000938204

WKN:

93820

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Ende der Mitteilung

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