DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 13.04.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 13.04.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG München - ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10.00 Uhr, in das HOTEL HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München Tagesordnung Teilnahmebedingungen Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 2. Mai 2017 (d.h. 2. Mai 2017, 0.00 Uhr) beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Dienstag, den 16. Mai 2017, 24.00 Uhr,eingehen: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist an vorgenannte Adresse zu richten. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/abgerufen oder bis spätestens 18. Mai 2017, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, 22. April 2017, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Montag, 8. Mai 2017, 24.00 Uhr, eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Montag, 8. Mai 2017, 24.00 Uhr, eingeht. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/zur Verfügung. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen Anfragen von Aktionären LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Ausliegende Unterlagen Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/zugänglich. München, im März 2017 LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München - Der Vorstand - |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 |
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 29.05.2017, zur Auszahlung fällig. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft |
Marienplatz 11 | |
80331 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 89 236910 |
Fax: | +49 89 23691600 |
E-Mail: | info@ludwigbeck.de |
Internet: | http://kaufhaus.ludwigbeck.de |
ISIN: | DE0005199905 |
WKN: | 519990 |
Börsen: | Auslandsbörse(n) Frankfurt/M., Stuttgart, München, Düsseldorf, Berlin/Bremen, Hamburg, XETRA |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
564931 13.04.2017
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